
Oradour Photos aus 2019 | ||
Frankreich Region Perigord | mehr Informationen: |
Oradour
Massaker von Oradour
Das Massaker von Oradour am 10. Juni 1944 war ein durch die Waffen-SS verübtes Kriegsverbrechen an der Bevölkerung des französischen Dorfes Oradour-sur-Glane.
Nahezu alle Einwohner wurden dabei ermordet, es gab nur 36 Überlebende. Das Dorf wurde völlig zerstört. Bei dem Massaker von Oradour-sur-Glane handelte es sich mit 642 Opfern um das zahlenmäßig größte Massaker in Westeuropa.
Massaker von Oradour
Das Massaker von Oradour am 10. Juni 1944 war ein durch die Waffen-SS verübtes Kriegsverbrechen an der Bevölkerung des französischen Dorfes Oradour-sur-Glane.
Nahezu alle Einwohner wurden dabei ermordet, es gab nur 36 Überlebende. Das Dorf wurde völlig zerstört. Bei dem Massaker von Oradour-sur-Glane handelte es sich mit 642 Opfern um das zahlenmäßig größte Massaker in Westeuropa.
Historischer Hintergrund
Unmittelbar nach der Landung der Alliierten in der Normandie am 6. Juni 1944 erhielt die in Südwestfrankreich stationierte 2. SS-Panzer-Division „Das Reich“ unter SS-Gruppenführer Heinz Lammerding den Marschbefehl zur Invasionsfront nach Norden.
Zur gleichen Zeit erhoben sich die Partisanen im Limousin, um die Invasion zu unterstützen und den Nachschub von deutschen Truppen an die Invasionsfront zu verhindern. Dabei gelang den Partisanen der kommunistisch beherrschten FTP, die nichts von der heranrückenden SS-Division wusste, am 7. und 8. Juni 1944 ein großer Erfolg. Sie schafften es, Tulle, den Hauptort des Départements Corrèze, einzunehmen, in dem mehrere hundert deutsche Soldaten stationiert waren. Bei den vorangegangenen Kämpfen hatten die deutschen Verteidiger dabei am Nachmittag des 7. Juni am Bahnhof – möglicherweise versehentlich – 18 unbewaffnete Bahnwächter erschossen, die im Auftrag der deutschen Besatzungsmacht tätig waren und weiße Armbinden trugen. Bei der Eroberung von Tulle verloren die Deutschen 122 Soldaten – Tote, Verwundete und Vermisste. Die Leichen der Toten wurden nach Einschätzung des Militärhistorikers Peter Lieb, unter Berufung auf einen Bericht des Präfekten des Départements Corrèze Trouille, teilweise geschändet. Als Einheiten der Division „Das Reich“ am Abend des 8. Juni mit überlegenen Kräften Tulle erreichten, flohen die Partisanen aus der Stadt. Am nächsten Tag übte die SS-Division „Das Reich“ massive Vergeltung für den militärischen Erfolg des französischen Widerstandes. Als Racheaktion erhängten Soldaten der Panzerdivision am 9. Juni 1944 in Tulle 99 willkürlich aus der Einwohnerschaft zusammengesuchte Geiseln.
Als Reaktion auf dieses Kriegsverbrechen wurden durch den französischen Widerstand mehrere gefangengenommene Wehrmachtssoldaten – unter ihnen auch der Kampfgefährte von Adolf Diekmann, der Kommandeur des III. Bataillons des SS-Panzergrenadier-Regiment 4 „Der Führer“, Helmut Kämpfe – ermordet. Als Reaktion darauf wurde eine erneute Vergeltungsmaßnahme an der französischen Bevölkerung, diesmal von Diekmann befohlen, geplant.
Verlauf
Am 10. Juni umstellten kurz nach 14 Uhr rund 150 Soldaten der 3. Kompanie des zur 2. SS-Panzer-Division „Das Reich“ gehörenden SS-Panzergrenadier-Regiments 4 „Der Führer“ das 22 Kilometer nordwestlich von Limoges gelegene Dorf Oradour-sur-Glane. Die Dorfbewohner wurden zunächst auf dem Marktplatz zusammengetrieben und dann, nach über einer Stunde, von der SS in Männer sowie Frauen und Kinder aufgeteilt. Der Chef der 3. Kompanie, Otto Kahn, sagte nach dem Krieg in einem Dortmunder Gerichtsverfahren aus: „Diekmann eröffnete mir, dass als Befehl die Niederbrennung und Vernichtung des Dorfes Oradour eingegangen sei, was ich auszuführen hätte.“
Die über 400 Frauen und Kinder wurden in der kleinen Kirche eingepfercht. Nach etwa eineinhalb Stunden zündeten SS-Leute eine in einer Kiste vor dem Altar befindliche Rauchbombe mit Stickgasen, was beißenden Qualm und Panik erzeugte. Als die Fenster der Kirche barsten, wurden die Eingeschlossenen beschossen und mit Handgranaten beworfen. Auch Fluchtversuche wurden durch heftigen Beschuss verhindert. Schließlich wurde Feuer in der Kirche gelegt; der hölzerne Dachstuhl des Kirchturms ging in Flammen auf und schlug schließlich durch das Dach des Kirchenschiffs auf die eingeschlossene Menge. Allein der 47-jährigen Bäuerin Marguerite Rouffanche gelang durch ein Fenster die Flucht in ein nahegelegenes Erbsenbeet, in dem sie, durch fünf Schüsse einer Maschinengewehrsalve schwer verletzt, bis zum nächsten Tag ausharrte und so überlebte. Ihr Augenzeugenbericht ist der einzige der Tat aus Opferperspektive; er wurde bei der Verhandlung vor dem Militärgericht in Bordeaux 1953 von mehreren SS-Angehörigen bestätigt. Nachdem die verletzte Rouffanche zunächst im Krankenhaus von Pierre Povetin, einem Mitglied der Résistance-Vereinigung MUR, befragt worden war, nahm am 13. Juni der Präfekt von Limoges eine Zeugenaussage auf, deren Zusammenfassung er an die Deutsche Waffenstillstandskommission in Wiesbaden schickte, eine reichsdeutsche Behörde für strittige Angelegenheiten zwischen Vichy-Frankreich und Deutschland, die mit dem deutsch-französischen Waffenstillstand von 1940 gegründet worden war.
Währenddessen waren die verbliebenen über 200 Männer und älteren Jungen in Garagen und Scheunen festgesetzt worden. Auf einen Signalschuss hin eröffneten die Soldaten gleichzeitig das Feuer zu ihrer Liquidation. Anschließend wurden die Leichenberge ohne Rücksicht auf verletzte Überlebende mit Hilfe von Stroh angezündet. Nur fünf Männern gelang rechtzeitig die Flucht; auch sie wurden teilweise schwer verletzt.
Insgesamt starben 642 Menschen in Oradour, von denen später lediglich 52 identifiziert werden konnten. Unter den Toten befanden sich 207 Kinder und 254 Frauen. 36 Menschen überlebten das Massaker.
Strafverfolgung
Auch wenn in revisionistischen Darstellungen, wie u. a. der Erinnerungsliteratur von ehemaligen SS-Angehörigen, gelegentlich versucht wurde, das Massaker von Oradour-sur-Glane als Kriegsrepressalie juristisch und moralisch zu rechtfertigen, handelte es sich laut Peter Lieb um ein eindeutiges Verbrechen.
Auf Seiten der deutschen Besatzer und des Vichy-Regimes wurde das Vorgehen der SS-Division vereinzelt kritisiert, es wurde allerdings erst nach dem Zweiten Weltkrieg eine gerichtliche Verfolgung der an dem Massaker Beteiligten eingeleitet. 1953 konnten nur noch 65 Täter angeklagt werden, der Rest war entweder im weiteren Verlauf des Zweiten Weltkrieges gefallen oder konnte nicht mehr festgestellt werden. Am 13. Februar 1953 verurteilte ein Militärtribunal in Bordeaux 21 im Prozess anwesende SS-Soldaten, darunter 14 Elsässer. Da das französische Parlament ein Gesetz verabschiedet hatte, das die gemeinsame Anklage von Franzosen und Deutschen verbot, wurden die Urteile für die beiden Gruppen getrennt verkündet. Ein Deutscher und ein Elsässer, der freiwillig in die Waffen-SS eingetreten war, wurden zum Tode, 18 Angeklagte zu Strafen zwischen acht und zwölf Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Das Urteil sorgte im Elsass für Unruhen, sodass das französische Parlament ein Amnestiegesetz erließ. Die Urteile gegen die Elsässer wurden dadurch aufgehoben. Die Urteile gegen die Deutschen wurden in Haftstrafen umgewandelt und die Verurteilten kurz darauf entlassen. Die beiden Todesstrafen wurden nach einiger Zeit in lebenslange Haftstrafen umgewandelt; 1959 wurden auch diese Täter aus der Haft entlassen.
Die Bundesrepublik Deutschland zog niemanden wegen des Massakers strafrechtlich zur Verantwortung. Weder wurden Beschuldigte zum Prozess nach Frankreich überstellt, da nach Art. 16 des Grundgesetzes kein Deutscher an das Ausland ausgeliefert werden darf, noch kam es in der Bundesrepublik zu einer Verurteilung. Es gab zwar eine Reihe von Ermittlungsverfahren, die aber sämtlich nicht zur Anklageerhebung führten. Die Begründung zur Einstellung der Verfahren stützte sich auf die umfänglichen Ermittlungsergebnisse der zuständigen Staatsanwaltschaft in Dortmund, wonach der damalige Bataillonskommandeur, SS-Sturmbannführer Adolf Diekmann, die alleinige Verantwortung trage.
Mitte der 1970er Jahre spürte die Staatssicherheit – in der DDR verantwortlich für die Ermittlung von NS-Verbrechen – Heinz Barth auf. Zunächst wurde gegen ihn nur wegen seiner Beteiligung an Erschießungen in der ehemaligen Tschechoslowakei ermittelt; nach einigen Jahren stießen Ermittler auf seine Beteiligung am Massaker in Oradour. Barth war als SS-Obersturmführer der Führer des 1. Zuges der 3. Kompanie des Panzergrenadier-Regiments „Der Führer“ gewesen. 45 Soldaten waren ihm unterstellt, denen er u. a. den Befehl gab, 20 Männer zu erschießen, die in einer Garage eingesperrt waren. Ihm wurde 1983 vor dem Ersten Strafsenat des Stadtgerichts Berlin der Prozess gemacht. Barth wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Damit blieb er der einzige Täter, der von einem deutschen Gericht verurteilt wurde. 1997 wurde er im wiedervereinten Deutschland aus dem Gefängnis entlassen. Aufgrund seiner schweren Kriegsverletzungen (er hatte ein Bein verloren) erhielt er zeitweise eine Kriegsopferrente, die ihm aber nach Protesten und der Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) entzogen wurde. Barth starb im August 2007.
2011 begannen die Staatsanwaltschaft Dortmund und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Ermittlungen wegen Mordverdachts gegen sechs ehemalige Angehörige der 3. Kompanie des Panzer-Grenadier-Regiments „Der Führer“. Anfang Dezember 2011 wurde auf Veranlassung der Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen in Nordrhein-Westfalen eine Hausdurchsuchung in den Wohnungen von sechs mutmaßlich am Massaker von Oradour-sur-Glane Beteiligten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Brandenburg durchgeführt.
Im Januar 2014 wurde von der Dortmunder Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen mutmaßlich beteiligten, 88-jährigen Kölner erhoben. Das Landgericht Köln lehnte im Dezember 2014 jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den nunmehr 89-jährigen Rentner ab, weil ihm eine aktive Beteiligung an den Morden wahrscheinlich nicht mehr nachzuweisen sei. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 12. Juni 2015 die Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt. Damit ist die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens rechtskräftig geworden.
Gedenken
Der Cimetière d’Oradour-sur-Glane (dt. Friedhof von Oradour-sur-Glane) liegt am nördlichen Rande des 1946 zum historischen Denkmal erklärten Ruinendorfs.
Er ist mit Ausnahme eines Gebäudes, der so genannten Maison d’Oradour, die einzige Infrastruktureinrichtung von Oradour-sur-Glane, die die Auslöschung des Ortes am 10. Juni 1944 durch die SS unbeschadet überstanden hat und noch heute ihre Funktion ausübt.
Aufgrund der vielen Besucher, die das Ruinendorf und das 1999 eröffnete Centre de la mémoire jedes Jahr zählen, ist der Friedhof dieser kleinen Gemeinde im Limousin einer der meistbesuchten in Frankreich. Er bildet meist den Abschluss der Besichtigungen des Ruinendorfes.
Unmittelbar dem Friedhof vorgelagert ist das staatliche Denkmal für die Opfer des SS-Massakers, das 26 Jahre leer gestanden hat. Wegen einer Generalamnestie für die Mörder von Oradour-sur-Glane kurze Zeit nach dem Prozess von Bordeaux 1953 hatte die Vereinigung der Opferfamilien beschlossen, aus Protest ein eigenes Denkmal für ihre ermordeten Angehörigen zu errichten und sie nicht im staatlichen Denkmal zu bestatten.
Der Friedhof von Oradour-sur-Glane beherbergt so zwei Denkmäler: ein staatliches, in dem seit 1974 Alltagsgegenstände der Opfer aus der Zeit vor dem Massaker ausgestellt werden, sowie das private, durch Spenden finanzierte Denkmal für diejenigen Überreste der Ermordeten, die aufgrund der Leichenschändungen und der Verbrennungen nicht mehr zugeordnet werden konnten: bei lediglich ca. 10 Prozent der Ermordeten gelang eine Identifizierung. Sie fanden ihre letzte Ruhestätte in den jeweiligen Familiengräbern.
Centre de la mémoire
Das Centre de la mémoire (Oradour-sur-Glane) wurde 1999 eröffnet.
Besuch des deutschen Bundespräsidenten
Am 4. September 2013 besuchte Bundespräsident Joachim Gauck als erstes deutsches Staatsoberhaupt gemeinsam mit Frankreichs Staatspräsident François Hollande das Dorf im Rahmen eines Staatsbesuchs.[18][19][20] Mit einer Geste der Versöhnung gedachten die Präsidenten der Gräueltaten: Hand in Hand ließen sich Gauck und Hollande das Massaker von Robert Hébras schildern.
Der Besuch wird in Frankreich in einer Linie mit der Versöhnungsgeste von Verdun gesehen, zu der sich 1984 der damalige Staatspräsident François Mitterrand und der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl trafen.
-------------------------------------------------------
(aus Wikipedia 08/2020)